Sturmschaden am Dach
Jetzt gilt es schnell zu handeln !
Hausbesitzer/innen sind verpflichtet Sturmschäden unverzüglich bei der Versicherung zu melden, denn sie unterliegen der Schadensminderungs- und Mitwirkungspflicht. So sollen Folgeschäden möglichst vermieden werden.
Deshalb empfehlen wir besonders ältere Dächer nach Unwettern und Stürmen zu kontrollieren.
Sturmschäden am Dach sind i.d.R. durch die Gebäudversicherung abgedeckt. Beschädigte Möbel, Gegenstände im Haus etc. durch die Hausratsversicherung.
Um Probleme bei der Abwicklung zu vermeiden, informieren Sie sich frühzeitig über z.B. Selbstbeteiligungen oder Auflagen des Versicherers.
Viele Versicherer fordern mittlerweile regelmäßige Dachwartungen. Heben Sie deshalb Wartungsprotokolle oder Rechnungen über durchgeführte Reparatur- Arbeiten unbedingt auf.

Losgerissene Dachziegel

Gelöste Dachplatten

Umgeklappte Blechabdeckung
Sturmschaden dokumentieren, melden, sichern & reparieren !
Hinweis: Die verspätete Meldung kann zu Problemen bei der Abwicklung führen, da dann der Schaden keinem Sturmereignis zugeordnet werden kann.
Dokumentieren
- Nehmen Sie zur Beweis-sicherung, Fotos oder Videos von den Schäden auf.
- Erstellen Sie eine genaue Liste der beschädigten Gebäudeteile, Gegenstände etc.
- Notieren Sie den Schadenszeitpunkt und, falls vorhanden, Augenzeugen.
Melden
- Melden Sie den Schaden am Besten unverzüglich ihrer Versicherung über z.B. die Telefon- Hotline.
- Notieren Sie unbedingt Ihre zugeteilte Schadensnummer, die Geldsumme für Sofortmaß-nahmen sowie den zuständigen Sachbearbeiter/ in.
Sichern
- Rufen Sie bei Absturzgefahr loser Dachteile, bitte die Feuerwehr für Maßnahmen zur Sicherung.
- Bitte nicht selbst in Gefahr bringen und keine Kletterversuche am Dach wagen.
- Sperren Sie Gefahrenbereiche für Passanten, Fahrzeuge etc. ab.
Reparieren
- Kleineren Beschädigungen werden sofort repariert.
- Größere Schäden werden z.B. mit Plane verwahrt/ gesichert und ein schriftliches Angebot für die Versicherung erstellt.
- Vergessen Sie nicht Vorher- Nacher- Fotos mit der Rechnung einzureichen.
Windsogsicherung bei Dachsteinen & Dachziegeln
Seit März 2011 ist die Verklammerung von Dachstein- und Dachziegeleindeckungen in den anerkannten Fachregeln des Dachdeckerhandwerk verankert. Fehlende Verklammerung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Eine generelle gesetzliche Nachrüstpflicht für Dächer vor März 2011 gibt es jedoch nicht. Werden jedoch Teile des Daches saniert oder großflächig repariert, müssen die bearbeiteten Dachteile den aktuellen Regeln entsprechend befestigt werden.

