Brandschutz im Dachgeschoß

Es gibt einiges bei Dachausbau und Dachsanierungen zu beachten, denn der Hausbesitzer ist für den Brandschutz selbst veranwortlich.

Was ist Brandschutz ?

 

Unter Brandschutz versteht man nicht das Verhindern von Bränden, sondern den Schutz der Bewohner eines Hauses. Im Brandfall sollen die Bewohner sich unverletzt ins Freie retten können.

 

Die Anforderungen an den Brandschutz in Deutschland werden u.a. auch in der Muster­bauordnung MBO ( Basis für die Landes­bauordnungen) und der VOB ( Verdingungs- ordnung für Bauleistungen ).
Auch im Grundgesetz wird, z. B. das " Recht auf Leben und körperliche Unver­sehr­theit " gefordert.

 

Beim Ausbau des Dachgeschoßes sind die örtlichen Auflagen des Bauamtes zwingend zu beachten und umzusetzen. Genaue Informationen erteilen die orstansässigen Behörden.

Was ist eine Rauchabzugsanlage ?

Rauch- und Wärmeabzugsan­lagen (RWA) durch z.B. Dachfenster oder Lichtkuppeln im Treppenhaus, halten Fluchtwege durch die Ableitung von giftigem Rauch/ Brandgasen und Hitze frei.

Der schnelle Zugang für die Feuerwehr und die Löschung von Bränden wird hierdurch ermöglicht. Und Bewohner können sich selbst ins Freie retten.

 

Deshalb sollten z.B. RWA- Anlagen nur von Fachfirmen nachweisbar eingebaut, angeschlossen und gewartet werden.

Was muß man als Hausbesitzer

beachten ?

 

Der Betreiber/ Hausbesitzer hat eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit von Rauchabzug­sanlagen zweiten Rettungswegen durch eine regelmäßige und fachgerechte Wartung und Pflege sicher zu stellen.

 

Besonders bei Dachsanierungen ist auch auf die fachgerechte Instandsetzung und Ausfürhung von Arbeiten an Brandwänden Pficht. Brandwände zwischen Häusern ( siehe Foto ) oder an Giebelwänden sollen die Ausbreitung von Feuer und Rauchgasen auf benachbarte Gebäude verhindern.

 

Unterlassene Wartungen oder nicht fachgerechte Arbeiten können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen und haben zivil- und straf­recht­liche Konsequenzen.

 

Was ist ein zweiter Rettungsweg ?

 

Die HBO ( Hessische Bauordnung ) fordert in § 13 Punkt 3: " Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum, wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein....".

 

Im Dachwohnungen kann dies oft durch den Einbau ein zusätzlichen Notausstiegsfenster mit Rettungsweg/- korb auf dem Dach erfolgen.

In Frankfurt/ Main ist als 2. Rettungsweg auch ein VELUX Lichtlösung Dachbalkon ( ehemals Cabrio ) zulässig (zusätzliche Auflagen sind möglich ).

 

 

Planen auch Sie einen Dachausbau und benötigen eine RWA- Anlage und Notausstiegsfenster ? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Es können zusätzliche Auflagen möglich sein.

Der Hausbesitzer ist für die Einhaltung der örtlichen Auflagen/ Bauordnung selbst verantwortlich. Wir empfehlen bei Zweifeln die Beauftragung eines Bauplaners/ in.

F. Bernhardt Bedachung- Gerüstbau GmbH
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First published April 29/ 2011 Last Update Oct. 11/ 2024

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